Erbrecht & Testament Regeln zur Vermögensverteilung
Das Erbrecht regelt die Vermögensverteilung nach dem Tod eines Menschen. Liegt kein rechtsgültiges Testament vor, dann erfolgt die Verteilung des Vermögens nach der gesetzlichen Erbfolge. Hat der Verstorbene ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen, gilt dieses. Die gesetzliche Erbfolge greift dann nur hinsichtlich des den Verwandten und Lebenspartnern zustehenden Pflichtteils. Der Pflichtteil beträgt hierbei die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Die gesetzliche Erbfolge lautet:
- Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel etc.
- Erben zweiter Ordnung: Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Neffe, Nichte, Großneffe, Großnichte etc.
- Erben dritter Ordnung: Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousin, Cousine etc.
- Erben vierter Ordnung: Urgroßvater, Urgroßmutter, Großonkel, Großtante etc.
Sind weder der Ehegatte noch weitere Verwandte vorhanden, erbt der Staat das Vermögen. Bei dem Ausschlagen einer Erbschaft geht diese ebenfalls an den Staat. Auch wenn die Erbschaft von den Kindern (oder anderen Verwandten) ausgeschlagen wird, müssen sie trotzdem die Kosten der Bestattung übernehmen.